Antrag zur Kostenübernahme
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse?
Die Seitenlagerungsschiene von VARILAG® ist ein anerkanntes Medizinprodukt. Sofern Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt die Anwendung für notwendig erachtet, kann sie/er Ihnen ein Rezept ausstellen. Die Krankenkassen können die Kosten übernehmen. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei den nötigen Schritten, sodass Ihrem Kind schnell geholfen werden kann.
1. Schritt: Rezept vom Kinderarzt
Grundlage für eine Kostenübernahme ist immer ein Rezept vom Kinderarzt, auf dem der Produktname und die Diagnose stehen.
Wir haben Ihnen eine Auflistung der korrekten Angaben für das Rezept zusammengestellt. Drucken Sie dieses Dokument einfach aus und nehmen Sie es mit zu Ihrem Kinderarzt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Fachpublikation herunterzuladen, mit Hilfe derer Ihr Kinderarzt sich mit der Wirkung und medizinischen Prüfung der Seitenlagerungsschiene von VARILAG® vertraut machen kann.
2. Schritt: Klärung der Kostenübernahme & Versand
Wir prüfen für Sie die Kostenübernahme und erstellen einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse.
Fotografieren oder scannen Sie hierfür das Rezept und laden es im nachfolgenden Formular hoch.
Ergänzen Sie das Formular um Ihre persönlichen Daten.
Den Mitarbeiter:innen Ihrer Krankenkasse kann es bei der Entscheidung helfen, wenn sie sich zusätzlich ein Bild von dem Befund Ihres Kindes machen können.
Wenn Sie wollen, erstellen Sie hierzu ein Bild vom Kopf Ihres Kindes aus der „Vogelperspektive“ und laden es ebenfalls hoch.
Beispielfoto Vogelperspektive
Worauf ist dabei zu achten?
- Feuchten Sie ggf. die Haare Ihres Kindes etwas an, damit sich die Kopfform Ihres Kindes gut darstellt
- Die Nasenspitze sollte etwas über der Stirn zu sehen sein.
- Richten Sie die Kamera so aus, dass möglichst beide Ohren zu sehen sind (ist nicht immer möglich).
- Die Verformung am Kopf sollte gut sichtbar sein.
Sie sind gesetzlich krankenversichert?
Je nach Kasse können wir den Kostenvoranschlag direkt an die Kasse übermitteln oder erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag / einen Antrag auf Kostenübernahme im Einzelfall, den Sie bei der Kasse mit dem Rezept einreichen.
Die Kasse informiert sie in beiden Fällen über die Kostenübernahme-Entscheidung. Im Regelfall liegt eine Entscheidung durch die Krankenkasse in wenigen Tagen vor.
Sollte eine Teilkostenerstattung bewilligt werden, halten wir mit Ihnen Rücksprache ob Sie die Versorgung annehmen möchten.
Bei Bewilligung der Kostenübernahme benötigen wir dann das Originalrezept von Ihnen, um mit der Kasse abrechnen zu können.
Sie sind privat krankenversichert?
Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Kasse klären können. Nach Ihrem Kauf der Lagerungsschiene können Sie dann die Kosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Formular für den Kostenvoranschlag
Füllen Sie das Formular bitte nur einmal aus und achten Sie bitte auf eine korrekte Eingabe.
Sie können mehrere Dateien (Rezepte/Begleitschreiben / Bild vom Kopf Ihres Kindes etc.) gleichzeitig hochladen.
Nutzen Sie bitte folgende Dateiformate: jpg, jpeg, png, PDF.
Wie geht es weiter?
Ist die Kostenübernahme bewilligt, senden wir Ihnen die Seitenlagerungsschiene zu.
Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir das Rezept im Original und die von Ihnen darauf unterschriebene Empfangsbestätigung (s. Rezeptrückseite).
Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten zum Beispiel nur zu 80% übernehmen, wird Ihnen der Differenzbetrag zum Onlinepreis gesondert in Rechnung gestellt.
Alternativ haben sie die Möglichkeit, das Rezept bei einem Orthopädiefachgeschäft / Sanitätshaus oder einer Apotheke einzureichen.
Das Fachgeschäft wird sich mit uns in Verbindung setzen und prüft die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Sie erhalten die VARILAG – Seitenlagerungsschiene dann über das Fachgeschäft.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.