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geprüftes Medizinprodukt
bis zu 100 % Erstattung durch Krankenkasse
empfohlen von Ärzten, Physiotherapeuten und Hebammen
geprüftes Medizinprodukt
bis zu 100 % Erstattung durch Krankenkasse
empfohlen von Ärzten und Physiotherapeuten

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch deine Krankenkasse?

Die Seitenlagerungsschiene von VARILAG® ist ein anerkanntes Medizinprodukt. Sofern deine Kinderärztin bzw. dein Kinderarzt die Anwendung für notwendig erachtet, kann sie/er dir ein Rezept ausstellen. Die Krankenkassen können die Kosten übernehmen.

Wir unterstützen dich sehr gerne bei den nötigen Schritten, sodass deinem Kind schnell geholfen werden kann.

1. Schritt: Rezept vom Kinderarzt

Grundlage für eine Kostenübernahme ist immer ein Rezept vom Kinderarzt, auf dem der Produktname und die Diagnose stehen.

Wir haben für dich eine Auflistung der korrekten Angaben für das Rezept zusammengestellt. Drucke dieses Dokument einfach aus und nimm es mit zu deinem Kinderarzt.

Zusätzlich hast du die Möglichkeit, eine Fachpublikation herunterzuladen, mit Hilfe derer dein Kinderarzt sich mit der Wirkung und medizinischen Prüfung der Seitenlagerungsschiene von VARILAG® vertraut machen kann.

2. Schritt: Klärung der Kostenübernahme & Versand

Wir prüfen für dich die Kostenübernahme und erstellen einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse. Fotografiere oder scanne hierfür das Rezept und lade es im nachfolgenden Formular hoch. Ergänze das Formular um deine persönlichen Daten.

Den Mitarbeiter:innen deiner Krankenkasse kann es bei der Entscheidung helfen, wenn sie sich zusätzlich ein Bild von dem Befund deines Kindes machen können. Wenn du willst, erstelle hierzu ein Bild vom Kopf deines Kindes aus der „Vogelperspektive“ und lade es ebenfalls hoch.

Beispielfoto Vogelperspektive

Worauf ist dabei zu achten?
  • Feuchte ggf. die Haare deines Kindes etwas an, damit sich die Kopfform deines Kindes gut darstellt.
  • Die Nasenspitze sollte etwas über der Stirn zu sehen sein.
  • Richte die Kamera so aus, dass möglichst beide Ohren zu sehen sind (ist nicht immer möglich).
  • Die Verformung am Kopf sollte gut sichtbar sein.
Du bist gesetzlich krankenversichert?

Je nach Kasse können wir den Kostenvoranschlag direkt an die Kasse übermitteln oder erstellen dir einen Kostenvoranschlag / einen Antrag auf Kostenübernahme im Einzelfall, den du bei der Kasse mit dem Rezept einreichst.

Die Kasse informiert dich in beiden Fällen über die Kostenübernahme-Entscheidung. Im Regelfall liegt eine Entscheidung durch die Krankenkasse in wenigen Tagen vor.

Sollte eine Teilkostenerstattung bewilligt werden, halten wir mit dir Rücksprache ob du die Versorgung annehmen möchtest.

Bei Bewilligung der Kostenübernahme benötigen wir dann das Originalrezept von dir, um mit der Kasse abrechnen zu können.

Du bist privat krankenversichert?

Gerne erstellen wir dir einen Kostenvoranschlag, mit dem du die Kostenübernahme vorab mit deiner Kasse klären kannst. Nach deinem Kauf der Lagerungsschiene kannst du dann die Kosten bei deiner Krankenkasse einreichen.

Formular für den Kostenvoranschlag

Fülle das Formular bitte nur einmal aus und achte bitte auf eine korrekte Eingabe. Du kannst mehrere Dateien (Rezepte/Begleitschreiben / Bild vom Kopf deines Kindes etc.) gleichzeitig hochladen. Nutze bitte folgende Dateiformate: JPG/JPEG, PNG, PDF.

Folgende Angaben benötigen wir für Rückfragen und um Sie über die Entscheidung der Krankenkasse zu informieren.
Die Rezeptangaben werden nur für den Kostenvoranschlag verwendet.
Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Im Falle einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse senden wir Ihnen die Seitenlagerungsschiene zu. Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir das Rezept im Original und die von Ihnen darauf unterschriebene Empfangsbestätigung.
VARILAG® ist eine geschützte Marke. Das Medizinprodukt ist gebrauchsmusterrechtlich geschützt (DE 20 2013 011 170).
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